Die Parteien sind sich einig, dass auf dem am 8. November 2004 bewilligten Plan vom 29. September 2004 eine rote Linie eingezeichnet ist. Auch ist unbestritten, dass sich dem Plan weder eine Bezeichnung der Linie noch eine Angabe zu ihrer Höhe entnehmen lässt. Querschnitte des Wegs und der angeblichen Mauer fehlen ebenfalls. Fraglich ist daher, ob mit der Bewilligung des Plans von der Behörde eine Betonmauer bewilligt wurde und falls ja, in welcher Höhe.