Wie die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU zutreffend ausführt, können entsprechende Lebensräume für Kleintiere mit einfacheren, landschaftsschonenderen Massnahmen wie kleinen, flachen Steinhaufen oder kleinen, traditionell gebauten Trockenmauern geschaffen werden (Duplik vom 17. Oktober 2023, S. 3, act. 149). Auch dem Vorbringen der Beschwerdeführenden, die Steinkorbmauer habe die gleichen Ausmasse wie die vorbestehende Betonmauer, kann nicht gefolgt werden (Stellungnahme vom 6. April 2022, S. 6, act. 65).