Die Einwendung der Beschwerdeführenden, die Identität der Mauer bleibe gewahrt und es sei in gestalterischer Hinsicht gar eine Verbesserung erfolgt, da die Mauer naturnah und ökologisch wertvoll sei (vgl. Beschwerde, S. 9, act. 111 und Stellungnahme vom 6. April 2022, S. 6, act. 65), vermag demzufolge nicht zu überzeugen. Wie die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU zutreffend ausführt, können entsprechende Lebensräume für Kleintiere mit einfacheren, landschaftsschonenderen Massnahmen wie kleinen, flachen Steinhaufen oder kleinen, traditionell gebauten Trockenmauern geschaffen werden (Duplik vom 17. Oktober 2023, S. 3, act. 149).