Die Beschwerdeführenden wehren sich weiter gegen den angeordneten Rückbau der Steinkörbe bei der Einfahrt. Diese befinden sich westlich des mit Kies bedeckten Vorplatzes und bilden eine etwa 1 m hohe und rund 10 m lange Mauer, welche entlang des Vorplatzes von der Grundstückszufahrt bis zum Weg zum Wohnhaus verläuft. Nahe der Grundstückszufahrt weist die Mauer zudem in einem Abstand von ungefähr 50 cm zueinander zwei etwa mannshohe, turmartige Aufsätze aus Steinkörben (einer davon mit eingebautem Briefkasten) auf (vgl. Fotodokumentation Augenschein vom 23. November 2021, act. 45). 3.2