24e Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom 22. Juni 1979 bewilligungsfähig (Beschwerde, S. 8, act. 112 f.). Das feste Tor aus Metall sei installiert worden, weil der Eingang zur Weide mehrmals täglich benutzt werde und dieser praktikabel sein müsse (vgl. Replik, S. 5 act. 140). Die Beschwerdeführenden bestätigen, dass sie nicht Eigentümer der weidenden Schafe sind und führen sodann aus, dass es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit, sondern um eine Hobbytierhaltung gemäss Art. 24e RPG handle und die Tierhaltung zudem rechtmässig sei (Replik, S. 5, act. 140). 2.3