für provisorische Bauten und Anlagen. Bestehende Bauten und Anlagen, die den Vorschriften des LSD widersprechen, dürfen nur unterhalten und zeitgemäss erneuert werden (§ 8 LSD). Darüber hinaus wird das Grundstück vom Perimeter des im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) verzeichneten Objekts "Lägerngebiet " (Nr. ccc) erfasst. Es ist unbestritten, dass die Beschwerdeführenden keinen landwirtschaftlichen Betrieb führen und die Liegenschaft daher grundsätzlich zonenfremd ist.