In der Schutzzone sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die der ordentlichen Bewirtschaftung von Feld und Wald, der Aufzucht von Tieren und Pflanzen sowie der Futterproduktion dienen (§ 3 Abs. 1 LSD). Gemäss § 5 LSD kann das Baudepartement (heute: Departement Bau, Verkehr und Umwelt) nach Anhören des zuständigen Gemeinderats, wenn es mit dem öffentlichen Wohl sowie mit dem Sinn und Zweck der Rechtssätze vereinbar ist, unter billiger Abwägung der beteiligten privaten Interessen Ausnahmen und Abweichungen von den §§ 2 und 3 LSD gestatten, wenn entweder ausserordentliche Verhältnisse vorliegen beziehungsweise die Anwendung der Vorschriften zu hart wäre oder