Der rechtmässige Zustand kann daher nur durch den vollständigen Rückbau wieder hergestellt werden. Der Rückbau ist hierzu sowohl geeignet als auch erforderlich. Eine mildere Massnahme, welche das Ziel gleichermassen erreicht, ist nicht erkennbar und wurde auch nicht geltend gemacht. Üblich und verhältnismässig ist auch die von der AfB BVU verfügte Rückbaufrist von drei Monaten. Da der Gemeinderat D._____ im angefochtenen Protokollauszug vom 24. Mai 2022 eine inzwischen abgelaufene Rückbaufrist bis zum 30. September 2022 angeordnet hat, ist diese neu auf drei Monate ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids festzusetzen. 6. Weitere Beweisanträge