Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer [WBE.2023.4], vom 2. November 2023 E. II. 3.4.3.1). Vorliegend ist daher zum Nachteil der Beschwerdeführerin davon auszugehen, dass die Baute nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar war und eine Bewilligung der ausgeführten und noch geplanten Renovationsarbeiten gemäss Art. 24c RPG ausgeschlossen ist. 5. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands