5 von 8 die Bauherrschaft selbst ausgeführt, die hangseitige Holzkonstruktion sei unterspült gewesen und habe im Sockelbereich "zu verfallen und einzustürzen" gedroht. Zudem sei das "Ziegeldach löchrig" gewesen (Baugesuchsakten, Plan Situation vom 20. April 2020 mit Text, act. 4). Offenbar musste die hang- und waldseitige Wand infolge eingedrungener Feuchtigkeit und Fäulnis der hölzernen Bausubstanz sowie drohenden Einsturzes durch eine betonierte und gemauerte Wand ersetzt werden.