Beeinträchtigt ist auch die Walderhaltung, da die Eigentümerschaft bei einem Waldabstand von lediglich 1,10 m erfahrungsgemäss dazu neigt, zum Schutz der Baute vor Schatten und Feuchtigkeit den Wald zurückzudrängen. Das ist vorliegend denn auch bereits geschehen. So wurden gemäss dem im März 2021 geflogenen Luftbild auf der nördlichen Seite des Geräteschopfs Bäume auf einer Tiefe von rund 25 m gefällt (vgl. die Luftbilder 2020 und 2021 im Geoportal des Kantons Aargau; https://www.ag.ch/de/ verwaltung/dfr/geoportal).