4 von 8 Waldes beeinträchtigen, unzulässig gewesen. Der Geräteschopf sei daher nicht rechtmässig erstellt worden, weil bei den damit verbundenen Bodenarbeiten das Wurzelwerk der Bäume beschädigt worden sei und die Baute deren Ausbreitung verhindere. Die Versiegelung des Bodens verhindere überdies, dass die Bäume und Pflanzen am Waldrand ausreichend Wasser erhalten. Beeinträchtigt ist auch die Walderhaltung, da die Eigentümerschaft bei einem Waldabstand von lediglich 1,10 m erfahrungsgemäss dazu neigt, zum Schutz der Baute vor Schatten und Feuchtigkeit den Wald zurückzudrängen.