Es kommt hinzu, dass die Landwirtschaftszone im Bereich der Parzelle aaa mit einer Landschaftsschutzzone überlagert ist. Gemäss § 23 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung des Ortsteils C._____ der Gemeinde D._____ (BNO, beschlossen von der Gemeindeversammlung am (...), genehmigt vom Regierungsrat am (...)) dient die Landschaftsschutzzone der Erhaltung der Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart. Abgesehen von den in § 23 Abs. 4 BNO genannten Ausnahmen sind Bauten und Anlagen verboten.