Unter baubewilligungsfreiem Unterhalt ist die Pflege der bestehenden Bausubstanz oder das Instandstellen oder Ersetzen einzelner mangelhafter Bauteile zu verstehen. Darunter fallen bei einer hölzernen Baute ausserhalb Baugebiet etwa das Erneuern des Holzschutzanstrichs oder der Ersatz einzelner weniger Bretter, Pfosten oder Balken. Die Baute bleibt damit in ihrer derzeitigen inneren und äusseren Gestaltung, Form und Zweckbestimmung bestehen.