Als baubewilligungsfreier Unterhalt gelten praxisgemäss diejenigen Arbeiten, welche die innere und äussere Gestaltung, Form und Zweckbestimmung einer Baute erhalten sollen, ohne aber in die Substanz und Grundstruktur dieser Baute einzugreifen. Kleinere bauliche Massnahmen sind zwar auch betreffend die tragenden Elemente der Konstruktion zulässig, sie können aber keineswegs den