Dieser Vorgang wurde von der Bauherrschaft wie folgt beschrieben: "Die Sparrenkonstruktion des Daches bleibt erhalten, nur das löchrige Ziegeldach wird gleichwertig instandgesetzt" (vgl. Baugesuchsakten act. 3–6; Fotos und Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 1. September 2020, act. 81–34).