Beschwerdegegenstand bildet somit nur noch die sogenannte "Instandhaltung Geräteschopf". Beim Geräteschopf handelt es sich um eine ursprünglich hölzerne Baute mit einer Grundfläche von 6,56 m x 4,00 m und einer Firsthöhe von 4,20 m. Auf der Nordostseite des Geräteschopfs besteht überdies eine Anbaute von 2,15 m x 2,00 m. Der Geräteschopf sowie der Anbau weisen auf der Nordseite einen Abstand zur parallel verlaufenden Waldgrenze von lediglich rund 1,10 m auf (Stellungnahme der Abteilung Wald BVU, Kreisforstamt B._____, vom 18. Mai 2020, act. 9).