42 Abs. 1 RPV nicht erfüllt, wie die Luftbilder seit 1972 deutlich zeigen. Die überwiegenden öffentlichen Interessen des Landschaftsschutzes (Art. 6 Abs. 1 NHG) und an der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet stehen auch einer Tolerierung des strittigen Sitzplatzes entgegen. 4. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands