, wurden die Platten komplett durch neue ersetzt, womit ein Neubau vorliegt, der den Rahmen einer zeitgemässen Erneuerung sprengt. Zur Wahrung des herrschenden Wohnstandards im Bereich der Gartennutzung braucht es weder diverse Sitzplätze (mit dauerhaft aufgestellten, wetterfesten Tischen und Stühlen) und Kiesflächen samt dazugehörigem Wegesystem, noch Verbauungen, Stützmauern und landschaftsgestaltende Gegenstände, die ohnehin nur der Zierde dienen (Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, WBE.2021.170 vom 13. Dezember 2021 E.II/5.2).