Gemäss der von der Beschwerdeführerin als Beilage 2 zur Eingabe vom 26. Juni 2023 eingereichten Rechnung der D._____ GmbH, R._____, vom 18. September 2014 wurden alte Platten "bauseits", das heisst durch die Bauherrschaft, zu einem nicht bestimmten Zeitpunkt ausgebaut und abgeführt. Es wurde also nicht eine altrechtliche Plattenfläche unterhalten. Es erfolgte auch keine zeitgemässe Erneuerung ohne wesentliche Veränderung der altrechtlichen baulichen Substanz. Vielmehr wurde zur Aufnahme neuer Platten eine Kiesplanie abgesenkt und anschliessend wurden darauf vollständig