Auch auf den über das Geoportal des Kantons (AGIS; www.ag.ch/geoportal) verfügbaren Luftbildern der Jahre 1998–2011 ist in der Südwestecke der Parzelle aaa kein Sitzplatz erkennbar. Ein allenfalls in den 1930er- oder 1940er-Jahren dort erstellter Sitzplatz und dessen Besitzstand wären zufolge langjährig unterbliebenen Unterhalts und Einstellung der altrechtlichen Nutzung, das heisst infolge fehlenden ununterbrochenen Interesses, untergegangen (vgl. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 RPV).