__ Hallwilersee sei seit Erstellung des Hauses im Jahr 1937 immer ein Sitzplatz vorhanden gewesen (Beilage 2 zur ergänzenden Beschwerdebegründung vom 30. November 2022, act. 81). Die Beschwerdeführerin macht überdies in der Beschwerde vom 10. August 2022 geltend, der Platz bestehe seit den 1940er-Jahren und auf einer in der Beschwerdeschrift wiedergegebenen Luftaufnahme des Bundesamts für Landestopografie von 1951 sei ein erster Platz mit Kiesuntergrund erkennbar (S. 6, act. 68). Allenfalls sei der Sitzplatz nach 1970 mangels Unterhalts überwachsen und deshalb auf den Luftbildern nicht mehr sichtbar gewesen.