Strittig ist zunächst, ob in der südwestlichen Ecke der Parzelle aaa bereits vor 1972 ein altrechtlicher Sitzplatz bestanden hat. Die Mutter der Beschwerdeführerin, G._____, geboren am (...), hat am 24. November 2020 schriftlich angegeben, in der Grundstückecke C._____ Hallwilersee sei seit Erstellung des Hauses im Jahr 1937 immer ein Sitzplatz vorhanden gewesen (Beilage 2 zur ergänzenden Beschwerdebegründung vom 30. November 2022, act. 81).