Die Parzelle aaa mit einem Wohnhaus und verschiedenen Umgebungsgestaltungen befindet sich in der Landwirtschaftszone und wird gemäss des Dekrets zum Schutze der Hallwilerseelandschaft (Hallwilerseeschutzdekret) vom 13. Mai 1986 der Schutzzone zugeordnet. Zusätzlich ist das Grundstück vom Perimeter des im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichneten Objekts "Hallwilersee" (BLN-Inventar 1303) erfasst. Der strittige Sitzplatz in der südwestlichen Ecke der Parzelle aaa, welcher im Baugesuchsplan nicht vermasst ist, wurde gemäss Rechnung der D.___