Mit Verfügung vom 23. Juni 2022 hat die AfB BVU der Erneuerung des Sitzplatzes und der Pergola (Verfahrensinhalt 4) zugestimmt und auch den leicht vergrösserten weiteren Sitzplatz auf der Südseite des Wohnhauses ohne die seitlich angrenzenden Steingärten (Verfahrensinhalt 6) bewilligt. Den dritten Sitzplatz in der südwestlichen Parzellenecke (Verfahrensinhalt 1) und die weiteren als baubewilligungspflichtig beurteilten baulichen Veränderungen hat sie jedoch abgewiesen und deren Rückbau verfügt. Die Beschwerdeführerin akzeptiert die Baugesuchsabweisungen und Rückbauverpflichtungen mit Ausnahme des Sitzplatzes in der südwestlichen Parzellenecke (Verfahrensinhalt 1).