In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid der Abteilung Berufsbildung und Mittelschulen des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 19. Juni 2023 aufgehoben und die Abteilung Berufsbildung und Mittelschulen angewiesen, die Prüfung im Qualifikationsbereich "Berufskenntnisse" unter Aufsicht des Chefexperten im Rahmen eines ausserordentlichen Termins zu wiederholen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat gehen zulasten der Staatskasse. 3. Es werden keine Parteientschädigungen ausgesprochen. 4 von 4