Es ist nicht auszuschliessen, dass diese Sichtweise zutrifft. Allerdings handelt es sich dabei letztlich um eine blosse Hypothese, die vorliegend unbeachtlich ist. Für den Regierungsrat ist vielmehr entscheidend, dass die unbestrittenermassen stattgefundenen Gespräche starke Zweifel an einer korrekten Durchführung der Prüfung aufkommen lassen und sich durchaus negativ auf die Leistungen des Beschwerdeführers ausgewirkt haben können.