Basierend auf den Äusserungen der Experten kann als unbestritten gelten, dass sich diese während der Prüfungen ab und zu flüsternd ausgetauscht haben. Wohl ist der Abteilung Berufsbildung und Mittelschulen BKS insofern zuzustimmen, dass absolute Ruhe in einem Prüfungsraum kaum möglich ist und die Kandidierenden mit kleineren Störungen während einer Prüfung umgehen können müssen (vgl. Stellungnahme vom 25. August 2023, act. 10). Allerdings erscheint dem Regierungsrat die Schilderung des Beschwerdeführers, wonach er sich durch die direkt hinter ihm geführten Gespräche gestört habe, plausibel. Zwar ist davon auszugehen, dass sich die Experten leise und nur gelegentlich unterhalten haben.