Die beiden betroffenen Experten bestätigen den vom Beschwerdeführer dargestellten Sachverhalt im Grundsatz. Sie legen dar, es treffe zu, dass sie nach dem ersten Modul mit den Korrekturarbeiten begonnen und sich dabei in einem leisen Rahmen ausgetauscht hätten. Nachdem der Beschwerdeführer ihnen mitgeteilt habe, dass er sich durch ihre Gespräche abgelenkt fühle, hätten sie diese indessen auf ein Minimum reduziert und sich, falls nötig, nur sehr leise unterhalten. Der Chefexperte führt in diesem Zusammenhang aus, er habe den fraglichen Prüfungsraum im Lauf des Vormittags mindestens dreimal besucht und sich dabei jeweils etwa fünf Minuten im Zimmer aufgehalten.