Die Vorinstanz hat im vorliegenden Fall das Qualifikationsverfahren nach Massgabe der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Produktionsmechanikerin/Produktionsmechaniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 3. November 2008 (fortan: Verordnung des SBFI) durchgeführt und bewertet.