Insofern kann die Verwendung von Fachbegriffen zum abgefragten Thema auch lediglich im Rahmen der generellen Beurteilung des Wortschatzes in die Bewertung einfliessen. Das Thema der gestellten Fragen hat mit anderen Worten nur bedingt Einfluss auf die Prüfung. Selbst wenn, wie von der Beschwerdeführerin geltend gemacht, mehrheitlich Fragen zum Präsentationsthema der Prüfungspartnerin gestellt worden wären, kann nicht von einem unvorhersehbaren Verhalten der Prüfungspersonen gesprochen werden, da wie aufgezeigt, der grundsätzliche Ablauf der Prüfung eingehalten und der mündliche Umgang mit der Sprache durch das Stellen von Fragen geprüft wurde.