Die Präsentation gab der Beschwerdeführerin zudem die Möglichkeit, sich an die geänderte Zusammensetzung zu gewöhnen, indem die Prüfung mit einem vorbereiteten Teil begann. Ob die anschliessenden Fragen mehrheitlich zum Thema der Prüfungspartnerin gestellt wurden, kann vorliegend offenbleiben, denn die Berufsfachschule legt überzeugend dar, dass die Notengebung nicht auf einem mangelnden Fachvokabular, sondern auf generellen Bewertungskriterien beruht (vgl. Stellungnahme Berufsfachschule, S. 5, act. 41).