4 von 7 Die Beschwerdeführerin war an ihrem ursprünglich vorgesehenen Prüfungstermin krank und holte die mündliche Englischprüfung deshalb rund zwei Wochen später nach. Für diese Nachholungsprüfung war zunächst eine Einzelprüfung vorgesehen, der Beschwerdeführerin wurde aber kurzfristig eine andere Kandidatin, welche ihren ordentlichen Prüfungstermin ebenfalls nicht hatte wahrnehmen können, als Prüfungspartnerin zugeteilt (vgl. Stellungnahme Berufsfachschule, S. 4, act. 42).