Ein solches unvorhersehbares Verhalten der prüfenden Fachperson würde die Nervosität der zu prüfenden Person unverhältnismässig stark steigern. Die Stellungnahme der Berufsfachschule enthalte ausserdem eine Begründung für die Notengebung, welche sich aus den Bewertungsblättern der Prüfung nicht ableiten liesse (vgl. Beschwerde, S. 7 f., act. 8 f. und Replik, S. 4 f., act. 49 f.).