Die Beschwerdeführerin rügt weiter, es habe auch in der mündlichen Englischprüfung schwere Verfahrensfehler gegeben. Die Prüfung gliedere sich stets in zwei Teile: eine vorbereitete Präsentation der zu prüfenden Person sowie einen Frageteil. Dabei würden in der Regel zwei Personen zusammen geprüft, wobei das jeweilig andere Präsentationsthema vorgängig bekannt gegeben werde. Die Beschwerdeführerin sei davon ausgegangen, ihre Prüfung allein zu absolvieren. Die Prüfung sei jedoch als Zweierprüfung durchgeführt worden, weshalb sie sich nicht auf das Thema ihrer Partnerin habe vorbereiten können.