Über den genauen Zeitpunkt der Raumbetretung durch die verspätet erschienene Person kann vorliegend keine abschliessende Aussage gemacht werden. Wie die Berufsfachschule jedoch richtig ausführt, sind gewisse Störungen während einer Prüfung, wie beispielsweise durch einen Toilettengang, aber auch durch das laute Husten einer Person oder durch das Verrücken eines Stuhls, unvermeidbar und mit dem Prüfungsbetrieb durchaus vereinbar (vgl. Stellungnahme Berufsfachschule, S. 4, act. 42). Darüber hinaus gelangen alltägliche Geräusche von ausserhalb in den Raum.