Zu der verspätet zur Prüfung erschienenen Person wendet die Berufsfachschule entgegen den beschwerdeführerischen Ausführungen ein, diese sei nicht – wie behauptet – während des Abspielens, sondern in der Pause zwischen dem ersten und zweiten Abspielen der Aufnahme ins Zimmer gekommen. Als das Listening II begonnen habe, sei der Raum daher wieder ruhig gewesen (vgl. Stellungnahme Berufsfachschule, S. 3, act. 43). Über den genauen Zeitpunkt der Raumbetretung durch die verspätet erschienene Person kann vorliegend keine abschliessende Aussage gemacht werden.