Die Beschwerdeführerin beantragt vorliegend die Aufhebung der Verfügung vom 22. Juni 2023. Ihre Rügen beschränken sich in erster Linie auf den Ablauf sowohl der schriftlichen als auch der mündlichen Englischprüfung. Darüber hinaus rügt sie in allgemeiner Weise die Benotung in den Fächern Französisch und Naturwissenschaften. 3. Kognition