Die vorerwähnten Rechnungen wurden nach dem 31. März 2022 bezahlt, weshalb der entsprechende Betrag nicht als liquiditätswirksame Ausgabe berücksichtigt werden kann. Dasselbe gilt für die am 31. März 2022 offenen Rechnungen für (PV-)Strom von insgesamt Fr. 11'690.– (Beschwerdebeilage 3, S. 4, act. 22; Beschwerdebeilage 4, Konto Nr. 60110, act. 22).