Ausgehend von den Berechnungen der Beschwerdeführerin gemäss Beschwerdebeilage (Total Ertrag: Fr. 196'578.–) sind nach dem Gesagten zusätzlich Fr. 100'327.– (Fr. 24'375.– + Fr. 53'667.– + Fr. 22'285.–) hinzuzurechnen und Fr. 1'500.– abzuziehen. Demnach ist für das erste Quartal des Jahres 2022 auf einen Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen von Fr. 295'405.– abzustellen. 1.3.3