Die Beschwerdeführerin begründet die von ihr geltend gemachten ungedeckten Kosten mit Erläuterungen zu den einzelnen Positionen gemäss den Beschwerdebeilagen (Beschwerde, act. 24). Dabei beziehen sich die Erläuterungen auf fünf Positionen, die sich von den Berechnungen der Vorinstanz unterscheiden (Beschwerdebeilage 2, act. 22). 1.3.2