22 noch aus dessen Erläuterungen ableiten. Sinn und Zweck der Härtefallmassnahmen war es, ungedeckte Kosten von Unternehmen in einer Periode abzufedern, in welcher der Bundesrat einschränkende Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erlassen musste. Hingegen war nicht beabsichtigt, Unternehmen zu entschädigen (vgl. Merkblatt des Kantons Aargau, Härtefallbeiträge für Unternehmen mit ungedeckten Kosten im 1. Quartal 2022, S. 9, act. 3; Schreiben des Staatssekretariats für Wirtschaft vom 29. August 2022, act. 18). 1.3 1.3.1