Nicht berücksichtigt werden dürfen Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen oder die Bildung und Auflösung von stillen Reserven. Dies kann dazu führen, dass liquiditätswirksamer Aufwand in die Berechnung einfliesst, der Ausgaben ausserhalb der Bemessungsperiode betrifft (zum Beispiel Versicherungszahlungen für das ganze Jahr oder Materialaufwand für einen längeren Zeitraum als die Bemessungsperiode).