Herausbrechen von Liegeflächen und Futterkrippen, Nivellierung der Fläche (samt Auffüllung des Schwemmkanals), Deckenersatz, Türersatz zu Nebenräumen, Zumauern der Fenster zu Nebenräumen sowie allfällige weitere Massnahmen zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Demnach ist die partielle Umnutzung mit baulichen Veränderungen verbunden, die das äussere Erscheinungsbild nicht tangieren respektive allenfalls nur untergeordnet beeinflussen. Die geplante Einstellhalle hat keine relevanten neuen Auswirkungen auf Raum und Umwelt zur Folge (namentlich keine zusätzlichen Emissionen oder Auswirkungen auf die Erschliessung). Sie soll vielmehr dem vorhandenen Fuhrpark dienen.