3 von 7 [Art. 24c RPG]", Universität Zürich 2016, mit zahlreichen Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung: https://www.espacesuisse.ch/sites/default/files/documents/2016_rickenbacher_larissa_DieBesitz- standsgarantie.pdf). Die gesetzlich vorgesehenen Änderungs- oder Erweiterungsmöglichkeiten dürfen zwar grundsätzlich nur einmal ausgeschöpft werden (Urteil des Bundesgerichts 1C_347/2014 vom 16. Januar 2015 E. 3.5; BGE 127 II 215 E. 3a; 113 Ib 219 E. 4d; 112 Ib 277 E. 5). Es sind aber auch zeitlich gestaffelte und getrennte Änderungen oder Erweiterungen gestützt auf Art.