Der Ökonomietrakt Nr. zz ist an die Wohnbaute Nr. yz angebaut. Art. 24c RPG ist somit auf das vorliegende Baugesuch anwendbar, da das gesamte Gebäude, bestehend aus Ökonomie- und Wohntrakt, infolge Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs zonenwidrig geworden ist. Seit der Teilrevision des RPG vom 23. Dezember 2011 ist für die Anwendbarkeit von Art. 24c RPG nicht mehr erforderlich, dass die ehemals landwirtschaftliche Baute durch eine Rechts- beziehungsweise Planänderung zonenwidrig geworden ist.