Nach einer erneuten Prüfung erteilte die AfB BVU mit Teilverfügung vom 19. Mai 2023 wiederum die Zustimmung für den Abbruch der Hochsilos und des Schweinestalls. Das Gesuch für die Umnutzung des Rinderstalls in eine Fahrzeughalle wies sie weiterhin ab mit der Begründung, die Erweiterungsmöglichkeiten im Rahmen der Besitzstands- und Erweiterungsgarantie seien durch einen im Jahr 1980 dem Vater der Gesuchstellerin bewilligten Bau eines zonenkonformen Wohnhauses für den damals noch bestehenden Landwirtschaftsbetrieb bereits vollständig ausgeschöpft worden. Daraufhin erteilte der Gemeinderat am 13. Juni 2022 erneut die Baubewilligung für den Abbruch mit Abweisung für die Umnutzung. D./E.