Die fachlichen Begründungen seien nur marginal oder gar nicht erfolgt und die Ausführungen seien jeweils sehr knapp gewesen. Die Beschwerdeführerin habe bei den formalen Vorgaben alle Punkte erzielt, bei den berufsspezifischen Aspekten hätten jedoch zentrale Inhalte gefehlt, weshalb es zu den entsprechenden Punkteabzügen gekommen sei. In Bezug auf das Fachgespräch der Beschwerdeführerin führt die Chefprüfungsexpertin aus, in allen drei Fachgesprächsteilen seien die Antworten zu knapp gewesen. Die Fachsprache sei zu wenig verwendet worden und die Kommunikationsfähigkeit sei wenig vorhanden gewesen (vgl. Stellungnahme der Chefprüfungsexpertin vom 12. Juli 2023, S. 3, act. 11).