Die Chefprüfungsexpertin ist in ihrer Stellungnahme vom 12. Juli 2023, welche unter Beizug der beiden Prüfungsexpertinnen erfolgte, auf die einzelnen Rügen in der Beschwerdeschrift eingegangen und hat erläutert, weshalb die Beschwerdeführerin nicht eine höhere Punktzahl erzielt hat. So gab die Chefprüfungsexpertin an, dass die Beschwerdeführerin in der Präsentation nicht alle geforderten Inhalte erwähnt und damit einige Punkte verloren habe. Die fachlichen Begründungen seien nur marginal oder gar nicht erfolgt und die Ausführungen seien jeweils sehr knapp gewesen.