Wie aufgezeigt, erläutert die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten BKS sowohl im angefochtenen Entscheid (vgl. act. 50) als auch in der Stellungnahme vom 3. Juli 2023 (vgl. act. 66) die Prozesse der grundsätzlichen Angebotsplanung und der kurzfristigen Schaffung von Sonderschulplätzen.